AGBs

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Siepmann Media als Verlag und einem Werbungtreibenden als Auftraggeber über eine oder mehrere Veröffentlichungen in einer Druckschrift oder online im Internet zum Zwecke der Verbreitung, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer handelt.

Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden im Verhältnis zum Verlag keine Anwendung.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Verlag kommt erst durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung/Rechnung an den Auftraggeber zustande.

3. Ablehnung von Veröffentlichungsaufträgen

Der Verlag ist berechtigt, Aufträge über die Veröffentlichung abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn der Veröffentlichungsinhalt gegen Gesetze oder andere Normen verstößt. Ist der Auftraggeber wegen etwaiger Inhalte, deren Veröffentlichung er vom Verlag verlangt, abgemahnt worden oder hat er bereits eine Unterlassungs- bzw. Verpflichtungserklärung insoweit abgegeben, ist er verpflichtet, den Verlag hierüber zu informieren.

4. Haftung für den Veröffentlichungsinhalt

Der Auftraggeber ist für den Veröffentlichungsinhalt verantwortlich. Er stellt den Verlag von allen etwaigen Ansprüchen Dritter, die diese wegen des Veröffentlichungsinhalts möglicherweise gegen den Verlag richten, vollständig frei. Von dieser Freistellung umfasst sind insbesondere Persönlichkeitsrechts-, Urheberrechts-, Markenrechts-, sowie andere Schutzgutrechtsverletzungen. Der Auftraggeber stellt den Verlag des Weiteren von Kosten zur Rechtsverteidigung in einer angemessenen Höhe frei, die dem Verlag durch eine etwaige Inanspruchnahme Dritter gem. Abs. 1 entstehen.

Der Verlag ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob ein Veröffentlichungsauftrag die Rechte Dritter beeinträchtigt.
Wird der Verlag verpflichtet, eine Gegendarstellung oder ähnliches abzudrucken, hat der Auftraggeber dem Verlag die hierdurch entstehenden Kosten zu ersetzen.

Der Verlag gewährt dem Auftraggeber keinen Konkurrenzschutz.

5. Veröffentlichungsunterlagen

Für die rechtzeitige Lieferung fehlerfreier Veröffentlichungsunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen wird der Verlag unverzüglich Ersatz anfordern.

Der Auftraggeber haftet dem Verlag dafür, dass die dem Verlag ggf. übermittelten digitalen Daten frei von jeglicher Schadsoftware sind. Der Verlag ist berechtigt, digitale Daten, die Schadsoftware enthalten, zu vernichten, ohne dass der Auftraggeber hieraus Rechte gegen den Verlag herleiten kann. Der Verlag behält es sich vor, Ersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen, sofern etwaig vorhandene Schadsoftware beim Verlag weitere Schäden verursacht. Der Verlag ist berechtigt, Veröffentlichungsunterlagen drei Monate nach Veröffentlichung zu vernichten.

6. Erscheinungsbild von Veröffentlichungen

Beabsichtigte Veröffentlichungen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als werbliches Mittel erkennbar sind, können von dem Verlag als Solches mit dem Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht werden.

Sind Platzierung, Form und Größe einer Veröffentlichung nicht zwischen Verlag und Auftraggeber vereinbart, so ist es dem Verlag eingeräumt, diese nach billigem Ermessen zu bestimmen. Etwaige Kosten für Änderungen des ursprünglich vereinbarten Veröffentlichungsauftrages hat der Auftraggeber zu tragen.

7. Veröffentlichungsschluss / Erscheinungstermin

Die vom Verlag ausgewiesenen Termine für Veröffentlichungsschluss und Erscheinen der Veröffentlichung sind für den Verlag unverbindlich.

8. Belegexemplar / Veröffentlichungsnachweis

Auf Wunsch erhält der Auftraggeber ein Belegexemplar oder einen anderen Nachweis der Veröffentlichung.

9. Gewährleistung

Offensichtliche Mängel der Veröffentlichung durch den Verlag müssen durch den Auftraggeber innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung gerügt werden. Nicht offenkundige Mängel der Veröffentlichung müssen innerhalb eines Jahres ab Veröffentlichung gerügt werden. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln an der Veröffentlichung verjähren innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung.

10. Haftung

Der Verlag haftet dem Auftraggeber für durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursachte Schäden, für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Verlag haftet ebenso für Schäden, die aufgrund einer mindestens leicht fahrlässigen Pflichtverletzung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Abwicklung des Veröffentlichungsauftrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Zweckes des Vertrages gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut, eingetreten sind. Dabei ist die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz – mit Ausnahme von der Haftung für Vorsatz und schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen den Verlag sind ausgeschlossen.

Der vorstehende Haftungsausschluss bzw. die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter sowie sonstigen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verlages.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Bei höherer Gewalt und Streik wird der Verlag von der Verpflichtung zur Erfüllung des Auftrages frei.

11. Berechnung / Zahlung

Die vom Verlag genannten Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
Die Rechnungsforderung des Verlages wird mit Erhalt der Rechnung durch den Auftraggeber zur Zahlung fällig. Nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen seit Rechnungserhalt gerät der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung oder Verzugsetzung bedarf.

Der Auftraggeber behält es sich vor, Vorauszahlung zum Termin des Veröffentlichungsschlusses zu verlangen.
Der Verlag behält es sich vor, weitere Veröffentlichungen von der Bezahlung offener Forderungen abhängig zu machen.
Der Auftraggeber kann gegen Forderungen des Verlages nur mit solchen Ansprüchen die Aufrechnung erklären, die nicht bestritten oder aber rechtskräftig festgestellt sind.

12. Kündigungsfolgen

Erklärt der Auftraggeber vor vollständiger Vertragsabwicklung die Kündigung des Vertrages, so ist der Verlag berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er in Folge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Geestland.

14. Schlussbestimmungen

Vertragssprache ist Deutsch. Auf vertragliche Beziehungen zwischen Verlag und Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.