Gemeinsam digital: 16 Länder, eine Software
Die digitale Wende in der Justiz: Lernen ohne Grenzen und Wissen ohne Umwege

Was passiert, wenn 16 Bundesländer gemeinsam ihre Justiz digitalisieren? Mit dem Gemeinsamen Fachverfahren (GeFa) für die Justiz wagt Deutschland einen historischen Schritt hin zu einer modernen, einheitlichen IT-Landschaft für die deutsche Justiz. Für die Mitarbeitenden bedeutet das neue Prozesse, neue Werkzeuge und eine neue Lernwelt. Das Gemeinsame Fachverfahren für die Justiz hat dafür ein barrierefreies, modulares und praxisnahes Schulungskonzept entwickelt, das Wissen direkt dort vermittelt, wo es gebraucht wird – in der Anwendung selbst. So entsteht ein Lernansatz, der die digitale Transformation der Justiz nicht nur begleitet, sondern aktiv mitgestaltet und neue Maßstäbe für digitales Lernen im öffentlichen Dienst setzt.

Als Garantin für Rechtsstaatlichkeit und Transparenz muss die Justiz ihre Verfahren auch im digitalen Zeitalter zuverlässig und sicher gestalten. Sie gehört zu den zentralen Säulen des Rechtsstaats und steht gleichzeitig vor einer der größten Herausforderungen – der digitalen Transformation.

Über Jahrzehnte hinweg haben die Bundesländer eigenständige Systeme und Abläufe entwickelt – eine Vielfalt, die Zusammenarbeit und Datenaustausch erschwert. Unterschiedliche Softwarelösungen, gewachsene Zuständigkeiten und technische Insellösungen führten dazu, dass die IT-Landschaft der Justiz stark zersplittert war. Diese Ausgangslage machte deutlich, dass eine moderne, einheitliche Infrastruktur notwendig ist, um den Anforderungen einer digital arbeitenden Verwaltung gerecht zu werden.

Mit dem Gemeinsamen Fachverfahren für die Justiz soll dieser Zustand überwunden werden. Vorgesehen ist eine Softwarelösung, mit der in den Justizbehörden in 16 Bundesländern gearbeitet werden soll und die langfristig mehr als 100.000 Justizmitarbeitende betreffen wird. Ziel ist es, Prozesse zu vereinheitlichen und die Arbeit der Justiz durch moderne Technologien zu erleichtern.

Der Übergang zu einer solchen Softwarelösung verändert jedoch eingespielte Abläufe und den gewohnten Arbeitsalltag. Deshalb müssen die Mitarbeitenden auf allen Ebenen gezielt vorbereitet und befähigt werden. Gerade in diesem Wandel kommt es darauf an, die Menschen mitzunehmen und sie auf die neuen Arbeitsweisen vorzubereiten.

Lernbedarfe

Vom Klick zum Können: In GeFa wird Lernen Teil der täglichen Arbeit: Lernmodule starten, wo Aufgaben anfallen.

Mit der Einführung des Gemeinsamen Fachverfahrens steht die Justiz vor einer doppelten Herausforderung: Technik und Wissen müssen neu gedacht werden. Die Software verändert gewohnte Abläufe, Benutzeroberflächen und Prozessketten fordern die Mitarbeitenden dazu auf, vertraute Routinen zu hinterfragen. Entsprechend groß ist der Bedarf an klaren, praxisnahen Lernangeboten, die den Übergang in die neue digitale Arbeitswelt erleichtern.

Die Zielgruppen sind dabei so vielfältig wie ihre Aufgaben. Beschäftigte in der Justiz bringen ganz unterschiedliche Erfahrungen und Lerngewohnheiten mit. Während manche bereits sicher mit digitalen Anwendungen umgehen, betreten andere Neuland. Gefragt ist daher ein Konzept, das Rollen, Lernstile und Vorkenntnisse gezielt berücksichtigt. In Workshops und im Austausch mit den Betroffenen werden außerdem die spezifischen Arbeitsrealitäten der Justiz, von der Aktenbearbeitung bis zu gerichtlichen Entscheidungsprozessen, analysiert, um die Lerninhalte präzise am tatsächlichen Bedarf auszurichten. Zugleich müssen Barrierefreiheit, klare Sprache und ergonomische Gestaltung als verbindliche Standards gelten, damit alle Mitarbeitenden gleichberechtigt lernen können.

Die Arbeit in der Justiz ist geprägt von festen Abläufen, hoher Belastung und engen Fristen. Präsenzschulungen lassen sich nur schwer realisieren, weshalb sich die Lernangebote flexibel in den Arbeitsalltag integrieren und orts- sowie zeitunabhängig nutzen lassen sollen. Digitale Selbstlernmodule und kontextsensitive Hilfen machen Wissen genau dort verfügbar, wo es benötigt wird – im konkreten Arbeitsprozess.

Dabei geht es nicht nur um Wissensvermittlung, sondern auch um Akzeptanz. Eine Software dieser Größenordnung kann nur erfolgreich eingeführt werden, wenn die Anwenderinnen und Anwender Vertrauen in das neue System entwickeln. Lernangebote sollen deshalb nicht nur informieren, sondern auch Sicherheit geben, Orientierung schaffen und die Motivation fördern, den digitalen Wandel aktiv mitzugestalten. Im Mittelpunkt steht dabei die konsequente Anwenderperspektive – praxisnah, intuitiv, unmittelbar nutzbar und nachhaltig.

Projektverlauf

Um die Einführung des Gemeinsamen Fachverfahrens für die Justiz didaktisch zu begleiten, entwickelt das Gemeinsame Fachverfahren im Teilprojekt Anwendungsunterstützung ein Schulungskonzept, das von Beginn an in die Gesamtplanung integriert ist. Ziel ist es, Lernprozesse frühzeitig zu strukturieren und eng mit der technischen Umsetzung zu verzahnen. Fachleute aus IT, Didaktik und Justiz entwickeln praxisgerechte, barrierefreie Lernmaterialien.

Am Anfang steht eine detaillierte Bedarfsanalyse. In Interviews, Workshops und Beobachtungen wird untersucht, welche Tätigkeiten, Systeme und Arbeitsabläufe sich durch die neue Software verändern. Auf dieser Grundlage entstehen Rollen- und Kompetenzprofile, die als Basis für die Entwicklung der Lerninhalte dienen. Dabei wird berücksichtigt, dass die Einführung des Gemeinsamen Fachverfahrens für die Justiz schrittweise erfolgt – mit Pilotierungen in einzelnen Bundesländern und sukzessiver Ausweitung auf weitere Standorte. Diese mehrstufige Rollout-Struktur macht es notwendig, Lernmaterialien so zu gestalten, dass sie zentral bereitgestellt und lokal ergänzt werden können.

Die Lernmodule werden iterativ entwickelt und in mehreren Testphasen mit Vertreterinnen und Vertretern der Justiz erprobt. Das Feedback fließt direkt in die Optimierung der Inhalte ein, wodurch praxisnahe und anwenderfreundliche Lösungen entstehen. Wissen soll dabei nicht abstrakt vermittelt, sondern unmittelbar an den Arbeitskontext angebunden werden. Dafür werden digitale Selbstlernmodule, simulationsbasierte Übungen und kontextsensitive Hilfen direkt in die Software integriert. Mitarbeitende können so Lerninhalte genau dann abrufen, wenn sie sie benötigen – etwa beim Anlegen oder Bearbeiten von Verfahren. Dieses Prinzip der arbeitsbegleitenden Unterstützung direkt in der Anwendung wird zu einem zentralen Element des Konzepts.

Die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitenden der Justiz und Accenture trägt entscheidend dazu bei, Lernen und Anwendung so eng miteinander zu verzahnen, dass der Wissenstransfer dauerhaft gesichert werden kann. Parallel dazu entsteht eine Kommunikationsstrategie, um Transparenz und Akzeptanz während der Einführungsphase zu fördern.  Der gesamte Prozess stellt die Anwenderinnen und Anwender konsequent in den Mittelpunkt. Sie werden regelmäßig befragt, um Zustimmung, Wirkung und fachliche Richtigkeit zu erheben. Die gewonnenen Einsichten fließen direkt in die Optimierung der Module ein und führen zu einem iterativen, flexibel gesteuerten Entwicklungsprozess, der technische Neuerungen mit didaktischer Reflexion verknüpft.

Projektergebnis

Praxiswissen auf Knopfdruck: Mit GeFa Spickern und Transkripten werden Arbeitsprozesse im Gemeinsamen Fachverfahren (GeFa) für die Justiz direkt erklärt – praxisnah, barrierefrei und unmittelbar anwendbar.

Das Gemeinsame Fachverfahren der Justiz setzt in der deutschen Justiz neue Maßstäbe. Mit einem einheitlichen, modularen und barrierefreien Anwendungsunterstützungskonzept wird eine Grundlage geschaffen, die den Wissenstransfer verbessert und die digitale Handlungskompetenz nachhaltig stärkt. Die Lernmodule sind direkt in die Fachanwendung integriert und ermöglichen somit den Mitarbeitenden, eine unmittelbar arbeitsbegleitende Unterstützung abzurufen. Nutzertests bestätigen Verständlichkeit, Praxisnähe und einen erfolgreichen Transfer in den Arbeitsalltag.

Auch organisatorisch überzeugt das Konzept durch seine Skalierbarkeit. Es ist darauf ausgelegt, bis zu 100.000 Lernende in allen 16 Bundesländern zu erreichen und kann zentral gepflegt sowie dezentral angepasst werden. Besonders hervorzuheben ist die Integration der Lerninhalte und Hilfefunktionen, darunter ein KI-gestützter Chatbot, die erstmals in der deutschen Justiz eine kontextsensitive Unterstützung direkt in der Anwendung ermöglichen. Modularität, Rollenlogik und Nutzerfeedback sichern eine stetige Optimierung der Inhalte. So bleibt das System lernfähig: Es entwickelt sich selbst weiter und fördert die Professionalisierung der Justizmitarbeitenden.

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist die kompromisslose Ausrichtung auf Barrierefreiheit. Sämtliche Lerninhalte sind visuell, auditiv und kognitiv zugänglich – ergänzt durch Transkripte, Tastaturnavigation und Screenreader-Kompatibilität. Die enge Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten hat nicht nur die Qualität der Lernangebote verbessert, sondern auch die Standards barrierefreier E-Learnings insgesamt angehoben und Impulse gesetzt, die weit über die Justiz hinausreichen.

Fazit

In der Justiz prägen Offenheit, Eigenverantwortung und kontinuierliche Weiterentwicklung das neue Selbstverständnis von Lernen. Das Programm Gemeinsames Fachverfahren für die Justiz zeigt, dass nachhaltige Digitalisierung nur gelingt, wenn Menschen, Prozesse und Technologien gleichermaßen berücksichtigt werden. Es verbindet technologische Innovation mit pädagogischem Anspruch und macht deutlich, dass Lernangebote dann Wirkung entfalten, wenn sie nah an der Praxis und konsequent nutzerorientiert gestaltet sind. Die geschaffenen Strukturen und Kompetenzen stellen sicher, dass Wissen und Lernkultur auch über den Projektzeitraum hinaus bestehen.

Das Programm legt damit den Grundstein für eine Lernkultur, in der digitale Formate, Austausch und Qualitätsbewusstsein selbstverständlich sind, und zeigt, dass Nutzerzentrierung, Tests und Barrierefreiheit von Beginn an entscheidend für den Erfolg digitaler Lernvorhaben sind.

Vor allem aber zeigt das Programm, dass erfolgreiche Digitalisierung dort beginnt, wo Menschen befähigt werden, Veränderungen mitzutragen und aktiv zu gestalten. Damit leistet das Gemeinsame Fachverfahren für die Justiz einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung der Justiz und schafft ein Modell, das als Referenz für zukünftige Bildungsinitiativen im öffentlichen Sektor gilt.

Die Jury zeichnet das Gemeinsame Fachverfahren für die Justiz für ein Schulungskonzept, das Lernkultur, Technologie und Barrierefreiheit im öffentlichen Dienst auf vorbildliche Weise verbindet, mit dem eLearning AWARD 2026 in der Kategorie „Web Based Training“ mit dem Schwerpunkt „Justizqualifizierung“ aus. Herzlichen Glückwunsch!


Keytakeaways

Ausgangssituation:

  • Zersplitterte IT-Systeme und unterschiedliche Schulungstrukturen in 16 Bundesländern erschweren Zusammenarbeit, Wissenstransfer und erhöhen Aufwände.

Projektziel:

  • Aufbau einer gemeinsamen, barrierefreien Fachanwendung für über 100.000 Beschäftigte.
  • Zentrale und aufwandsarme Befähigung der Mitarbeitenden für das Gemeinsame Fachverfahren (GeFa) für die Justiz.

Umsetzung:

  • Entwicklung eines modularen Schulungskonzepts direkt in der Anwendung – praxisnah, barrierefrei und skalierbar.
  • Iterative Umsetzung mit Nutzertests.

Messung:

  • Nutzertests bestätigten Verständlichkeit, Akzeptanz und Transfer in den Arbeitsalltag.
  • Konzept ausgelegt auf bis zu 100.000 Lernende und kontinuierlich optimiert durch Monitoring und Feedback.

Projektverantwortliche

Gemeinsames Fachverfahren für die Justiz (GeFa)
Dr. Andreas Ringshandl
Gesamtprogrammleiter
andreas.ringshandl@jus.it.bayern.de
Im Gewerbepark A15
93059 Regensburg
www.gefa-justiz.de

 

 

Accenture
Lars Wührl
Project Manager
lars.wuehrl@accenture.com
Campus Kronberg
61476 Kronberg im Taunus
www.accenture.com