Dozierende und Studierende in Baden-Württemberg fordern integre Online Prüfungen

Prüfende und Studierende warnen vor negativen Folgen der Hochschulausbildung für die Qualität von Abschlüssen sowie vor einer Stigmatisierung des „Corona Jahrgangs“

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München | Online-Prüfungen sind derzeit oftmals die einzige Möglichkeit, um dem Recht der Studierenden auf eine angemessene Prüfung gerecht zu werden und negative Auswirkungen durch den Ausfall der Termine auf ihren weiteren Werdegang zu vermeiden. So ist es wichtig, dass Hochschulen vielseitige Prüfungsformate ermöglichen, die gleichzeitig die Qualität der Prüfungen und der erzielten Ergebnisse sicherstellen. Insbesondere Chancengleichheit und ein faires Verfahren, das Täuschungsversuche verhindert und ahndet, müssen für alle Prüflinge gewährleistet sein und werden auch von der Mehrheit der Studierenden gefordert. Prüfungsergebnisse bescheinigen die für das Weiterkommen im Studium und die Aufnahme akademischer Berufe erforderlichen Kompetenzen und Leistungen. Ein geregelter Prüfungsablauf während der Pandemie ist die Grundvoraussetzung für einen planmäßigen Studienablauf.

Bundesländer wie Bayern, Hessen und Sachsen-Anhalt ermöglichen bereits rechtssichere, digitale Fernprüfungen. So erhalten Prüfende und Studierende hohe Planungssicherheit und das entsprechende Vertrauen in die Integrität der gezeigten Leistungen. In Baden-Württemberg hingegen stellt sich die Situation anders dar: Die baden-württembergische Landesregierung hat am 16. Dezember 2020 das vierte Hochschuländerungsgesetz beschlossen. Laut dem Gesetz sind Online Prüfungen per Video Beaufsichtigung erlaubt, jedoch keine Online Prüfungen mit automatisierter Beaufsichtigung. Bei einer automatisierten Beaufsichtigung wird die Authentifizierung des Klausurteilnehmers und die Klausurteilnahme aufgezeichnet und anschließend innerhalb weniger Tage von Mitarbeitern der Hochschulen angesehen und geprüft. Nach Begutachtung werden die Aufzeichnungen gelöscht. Bei Auffälligkeiten werden zudem Prüfungsämter und Prüfungsausschüsse zur Beurteilung der Sachverhalte hinzugezogen. In der verabschiedeten Form der Beaufsichtigung mittels Videos können aufgrund des hohen Personalaufwandes für die Live Beaufsichtigung, die Vielzahl an Prüfungen nicht umgesetzt oder nur mit hohem Aufwand realisiert werden. Nach dem neuen Gesetz soll die Klausur-Beaufsichtigung ausschließlich so erfolgen, dass alle Teilnehmer wie in einer Zoom-Konferenz gleichzeitig auf den Bildschirm der Klausuraufsicht übertragen werden. Die Übertragung von Bildschirminhalten ist nicht gestattet. Somit werden Betrugsversuchen Tür und Tor geöffnet. Dabei argumentiert der Gesetzgeber, als hätte der Klausurteilnehmer das Recht zu schummeln. Nur durch eine vollautomatisierte Beaufsichtigung kann zum einen die Qualität und die Integrität der Prüfungsergebnisse gewährleistet werden und zum anderen die Voraussetzung geschaffen werden, die immense Zahl an Prüfungen termingerecht durchzuführen. Defacto dürfen die baden-württembergischen Hochschulen und Universitäten in der nächsten Prüfungsperiode keine automatisierten Online-Examen anbieten, ohne sich einem hohen Risiko rechtlicher Verfahren auszusetzen. Die durch die Rechtsgrundlage mögliche Alternative stellt aber aus Sicht von Dozierenden und Studierenden keine tragfähige Lösung dar, da weder ausreichendes Personal an den Hochschulen vorhanden ist noch die Anforderungen an einen geregelten und fairen Prüfungsablauf gewährleistet werden kann. Angesichts der aktuellen Pandemie-Entwicklungen ist dies äußerst risikoreich. TStudierende brauchen die Möglichkeit zu Online-Prüfungen, um Semester nicht verloren geben zu müssen. Nicht nur, dass Prüfungen ausfallen oder verschoben werden, droht den Universitäten und den Lehrenden ein Reputationsverlust, Wettbewerbsnachteile entstehen, Lehr- und Schulmodelle sind gefährdet.

Scharfe Kritik kommt auch von den Studierenden selbst. Es sei unverantwortlich, dass in der aktuellen Situation überhaupt Präsenzprüfungen stattfinden. Es gibt in Deutschland bereits erprobte online Prüfungsalternativen, die erfolgreich durchgeführt werden. Trotzdem gibt es keinerlei einheitliche Regeln an deutschen Universitäten. Faktisch führt das dazu, dass in fast allen Fachbereichen Präsenzklausuren geplant sind, die ein hohes Gesundheitsrisiko darstellen und die Wahlfreiheit der Studierenden massiv beschränken. Die Alternative heißt in diesem Fall längere Studienzeiten. Es muss deshalb eine einheitliche Umstellung auf Online-Klausuren und andere Prüfungsformate geben – bei gleichzeitig übergreifenden Maßnahmen zum Nachteilsausgleich.

„Wir bekommen immer häufiger mit, dass Studierende, die während der Prüfungsphase an leichten Erkältungsanzeichen litten oder einer Risikogruppe angehören, nicht an den Präsenzprüfungen teilnehmen konnten. Diese verlieren ein Semester durch fehlende Online-Prüfungsalternativen. Die Onlineangebote müssen den wissenschaftlichen und universitären Anforderungen an Prüfungen gerecht werden, zudem datenschutzkonform und ohne Ansteckungsgefahr stattfinden. Auch muss berücksichtigt werden, dass die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln besonders in Anbetracht eines mutierten Corona-Virus ein erhebliches Risiko darstellt. Unter Berücksichtigung der hohen Akzeptanz für Online-Prüfungen unter den Studierenden, sehen wir großen Handlungsbedarf des Gesetzgebers“, sagen Julia Gorges und Niko Jochim, Vorsitzende der Verfassten Studierendenschaft der HFT Stuttgart.

Durch die Corona-bedingten Einschränkungen droht der Bildung ein Niveauverlust. Sollen Hochschulabschlüsse und Noten in der Pandemiezeit keinen ‘Corona-Makel’ erhalten, so müssen reguläre Prüfungen abgelegt werden. Abschlüsse ohne Prüfungen oder eine nachträgliche Aufbesserung von Noten sind nicht akzeptabel. Es braucht eine gemeinsame Regelung für alle Bundesländer. Zu der Integrität und dem Wert von Leistungsnachweisen gehört sowohl aus der Sicht der Prüfenden als auch aus der Sicht der Prüflinge eine gerechte und faire Abwicklung der Prüfung mit entsprechender Aufsicht. Die Mehrzahl der Studierenden sind gut vorbereitet und wollen, dass ihre Leistungen angemessen honoriert werden.

Politiker in Baden-Württemberg nehmen Studierenden die Wahlfreiheit, selbst zu entscheiden, ob sie an einer Präsenzprüfung oder an einer Online Prüfung teilnehmen wollen. Die Mündigkeit der Studierenden – die selbstbestimmte Auswahl aus verschiedenen Prüfungsvarianten – wird in Frage gestellt. Vor dem Hintergrund, dass Studierende ihre Prüfungen nicht mehr an einem vorgegebenen Ort schreiben, erhalten Studierende ein Wahlrecht: Sie können sich entscheiden, ob sie eine digitale Fernprüfung oder eine termingleiche Präsenzprüfung ablegen wollen. Damit werden die individuellen Studienbedingungen berücksichtigt und das schafft mehr Flexibilität. Bewertungen werden nicht inflationär und damit wertlos vergeben.

Durch das enge, rechtliche Korsett, wie Online Klausuren künftig durchgeführt werden dürfen, entstehen unseren Hochschulen, die Online Klausuren eingeführt haben, unnötige Prozessänderungen und Mehrkosten. Viele resignieren vor diesen Aufgaben oder schaffen Online Klausuren, die mühsam etabliert worden sind, unter den neuen, rechtlichen Bedingungen ganz ab.

Online-Vorlesungen und Video-Konferenzen gehören für Studierende und Lehrende inzwischen zum Alltag – warum nicht auch automatisierte, DSGVO-konforme Online Prüfungen?

Über Proctorio:

Proctorio, die vollautomatisierte und sichere Prüfungsaufsicht für Online Prüfungen. Proctorio ist skalierbar, kostengünstig und DSGVO-konform. Die Prüfungsplattform von Proctorio funktioniert mit allen gängigen Lernmanagement-Systemen und kann bei Bedarf individuell auf jedes Lernmanagement-System angepasst werden. Mit der Plattform von Proctorio können Institutionen mit einem Klick eine DSGVO-konforme und automatisierte Beaufsichtigung und Identitätsprüfung hinzufügen, um sofortige Auswertungen zu eingereichten Prüfungen zu erhalten. Die nahtlose Integration erleichtert den Zugang für die Nutzenden, da keine zusätzlichen Logins nötig werden. Darüber hinaus können bei Bedarf zeit- und ortsunabhängig Prüfungsszenarien definiert werden. 

Weitere Informationen unter

www.proctorio.com oder www.proctorio.de
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